RS Vwgh 1995/9/18 95/18/0758

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Veröffentlicht am 18.09.1995
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §63 Abs3;

Rechtssatz

§ 63 Abs 3 AVG verlangt eine Darstellung der Partei, ob und aus welchen Gründen sie den in erster Instanz ergangenen Bescheid hinsichtlich des von der Behörde angenommenen Sachverhaltes oder hinsichtlich der Beurteilung der Rechtslage bekämpft.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995180758.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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