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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §63 Abs3;Rechtssatz
§ 63 Abs 3 AVG verlangt eine Darstellung der Partei, ob und aus welchen Gründen sie den in erster Instanz ergangenen Bescheid hinsichtlich des von der Behörde angenommenen Sachverhaltes oder hinsichtlich der Beurteilung der Rechtslage bekämpft.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995180758.X01Im RIS seit
20.11.2000