RS Vwgh 1995/9/19 95/05/0241

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Veröffentlicht am 19.09.1995
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Index

L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Wien
L80009 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan Wien
L80409 Altstadterhaltung Ortsbildschutz Wien
L82000 Bauordnung
L82009 Bauordnung Wien
20/05 Wohnrecht Mietrecht

Norm

BauO Wr §129 Abs6;
BauRallg;
WEG 1975 §1 Abs3;

Rechtssatz

§ 129 Abs 6 Wr BauO deckt jedenfalls die Heranziehung der Miteigentümer eines Grundstückes zur Tragung der Ersatzvornahmekosten, wenn von der notstandspolizeilichen Maßnahme ein gemeinsamer Teil des Hauses (hier: Dach) betroffen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995050241.X01

Im RIS seit

03.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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