RS Vwgh 1995/9/19 94/05/0179

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Veröffentlicht am 19.09.1995
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
60/02 Arbeitnehmerschutz

Norm

ASchG 1972 §1 Abs3 litc;
VwRallg;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):94/05/0340 94/05/0339

Rechtssatz

Eine Krankenanstalt der Gemeinde stellt ohne Zweifel eine Anstalt der Gemeinde dar, für die gemäß § 1 Abs 3 lit c ASchG das ASchG nicht gilt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994050179.X07

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

19.03.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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