RS Vwgh 1995/9/19 95/14/0067

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Veröffentlicht am 19.09.1995
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

ZustG §17 Abs2;
ZustG §17 Abs4;
ZustG §21 Abs2;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):95/14/0114

Rechtssatz

Für die Gültigkeit einer durch Hinterlegung vorgenommenen Zustellung ist es nicht entscheidend, ob die Ankündigung eines zweiten Zustellversuches dem Empfänger der Sendung zugekommen ist, sondern vielmehr, ob sich der Bescheidadressat im Hinterlegungszeitraum regelmäßig an der Abgabestelle aufgehalten hat (Hinweis B 21.2.1990, 89/02/0209).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995140067.X02

Im RIS seit

24.08.2001

Zuletzt aktualisiert am

07.08.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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