RS Vwgh 1995/9/19 92/14/0005

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Veröffentlicht am 19.09.1995
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §115 Abs1;
BAO §115 Abs3;
BAO §119 Abs1;
BAO §167 Abs1;
BAO §167 Abs2;
BAO §183 Abs1;
EStG 1972 §2 Abs2;
EStG 1972 §24;

Rechtssatz

Hat der Abgabepflichtige selbst positive Einkünfte erklärt, so kann die Abgabenbehörde aufgrund dieser Erklärung - mangels gegenteiliger Anhaltspunkte - eine nachhaltige und in Gewinnerzielungsabsicht unternommene Tätigkeit des Abgabepflichtigen als erwiesen annehmen (Hinweis: E 3.3.1992, 88/14/0224; E 17.3.1994, 91/14/0001; hier Veräußerung von Teilwaldrechten).

Schlagworte

Erlöschen einer gewerbebehördlichen Betriebsanlag

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1992140005.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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