RS Vwgh 1995/9/20 95/20/0405

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.09.1995
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1991 §1 Z1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/10/29 93/01/0545 1

Stammrechtssatz

Weder Erschwernisse beim Studium noch der Ausschluß von einer der Qualifikation entsprechenden Karriere stellen Beeinträchtigungen dar, deren Intensität den weiteren Verbleib eines Asylwerbers in seinem Heimatland als unerträglich erscheinen ließe (Hinweis E 4.11.1992, 92/01/0176).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995200405.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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