RS VwGH Erkenntnis 1995/09/21 94/09/0304

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Veröffentlicht am 21.09.1995
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Rechtssatz

Da der Gesetzgeber des AuslBG von bestimmten Arbeiten "iZm Lieferungen von Anlagen und Maschinen" spricht, schließt dies auch die Lieferung von Teilen von Anlagen/Maschinen mit ein. Freilich wird bei einer Teilung jeweils im Einzelfall zu beachten sein, ob auch die übrigen Tatbestandselemente des § 18 Abs 3 AuslBG, die miteinander in einem Zusammenhang stehen, noch erfüllt sind, also zB die für "Montagearbeiten" typische Fertigungstechnik bei der Teillieferung noch gegeben ist. (hier: Aufzugsanlagenverkleidungskonstruktionen und Geländerkonstruktionen aus Stahl).

Im RIS seit
11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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