RS Vwgh 1995/9/21 94/09/0304

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Veröffentlicht am 21.09.1995
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §18 Abs3;
AuslBG §28 Abs1 Z1 litb idF 1990/450;
AuslBGNov 1990;

Rechtssatz

Auch ein Gebäude, das der Unterbringung einer Bankfiliale und damit der Erfüllung des Betriebszweckes dient, ist eine Anlage iSd § 18 Abs 3 AuslBG. Die Anwendbarkeit des § 18 Abs 3 AuslBG setzt allerdings voraus, daß alle Tatbestandsvoraussetzungen des § 18 Abs 3 AuslBG erfüllt sind, also zB das Gebäude (der Gebäudeteil) aus vorgefertigten und angehefteten Teilen besteht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994090304.X04

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

10.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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