RS Vwgh 1995/9/26 93/04/0181

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Veröffentlicht am 26.09.1995
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §339 Abs2;
GewO 1973 §340 Abs1;
GewO 1973 §340 Abs4;
GewO 1973 §340 Abs7;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1541/80 E 15. Mai 1981 RS 1

Stammrechtssatz

Die im § 340 Abs 1, Abs 4 und Abs 7 GewO 1973 vorgesehenen behördlichen Erledigungen haben sich auf die Gewerbeanmeldung, so wie sie erstattet wurde, zu beziehen (Hinweis E 16.11.1977, 2564/76). Die Behörde darf die in der Gewerbeanmeldung enthaltene Bezeichnung des Gewerbes nicht ändern.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1993040181.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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