RS Vwgh 1995/9/26 94/08/0131

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Veröffentlicht am 26.09.1995
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
68/01 Behinderteneinstellung

Norm

AlVG 1977 §10 Abs1;
AlVG 1977 §9 Abs1 idF idF 1993/502 ;
BEinstG §11;

Rechtssatz

In Anbetracht der Aufgabe einer geschützten Werkstätte iSd § 11 BEinStG, Behinderte durch geeignete Maßnahmen an den freien Arbeitsmarkt heranzuführen, kann die Tätigkeit in einer geschützten Werkstätte nicht geeignet sein, einem Nichtbehinderten jene Arbeitsbedingungen zu vermitteln, denen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Nichtbehinderte begegnen. Die Tätigkeit in einer geschützten Werkstätte eignet sich daher nicht als Maßnahme zur Wiedereingliederung eines nicht behinderten Arbeitslosen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994080131.X04

Im RIS seit

18.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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