RS Vwgh 1995/9/28 95/17/0154

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Veröffentlicht am 28.09.1995
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
55 Wirtschaftslenkung

Norm

AVG §1;
ViehWG §27;
VwGG §47 Abs5;
VwGG §48 Abs2;

Rechtssatz

Da die belangte Behörde (der UVS) in den Angelegenheiten des Viehwirtschaftsgesetzes als funktionelle Bundesbehörde tätig wird (der gegenteiligen Auffassung von Thienel in: Pernthaler, Unabhängige Verwaltungssenate und Verwaltungsgerichtsbarkeit, 1993, 5, 16, wird nicht gefolgt), war der Kostenersatz dem Bund zuzusprechen.

Schlagworte

Rechtsträger der belangten Behörde Mittelbare Bundesverwaltung Zurechnung von Organhandlungen sachliche Zuständigkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995170154.X04

Im RIS seit

25.01.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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