RS Vwgh 1995/9/28 93/17/0390

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Veröffentlicht am 28.09.1995
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
55 Wirtschaftslenkung

Norm

B-VG Art139;
B-VG Art140;
PrG 1976 §14 Abs1;
PrG 1976 §14 Abs3;
VwRallg;

Rechtssatz

Der Umstand, daß sich ein Unternehmer veranlaßt sehen kann, im Hinblick auf öffentlich-rechtliche Normen (hier: das Preisgesetz) für Betriebsteile, die sich nach Art und Beschaffenheit der in ihnen angebotenen Bedarfsleistungen unterscheiden, eine eigene Kalkulation durchzuführen, macht für sich allein § 14 Abs 1 iVm § 14 Abs 3 dritte Rechtsregel PrG oder deren Auslegung durch den VwGH in seiner bisherigen Rsp (E 26.5.1987, 86/17/0016) nicht verfassungswidrig.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1993170390.X01

Im RIS seit

11.09.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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