Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §21 Abs1;Rechtssatz
Dadurch, daß eine Tat nur unbedeutende Folgen iSd § 21 Abs 1 VStG nach sich gezogen hat, wird nicht schon eine Beseitigung der Strafbarkeit indiziert (doch muß darauf bei Verneinung der Geringfügigkeit der Schuld nicht näher eingegangen werden).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995170154.X03Im RIS seit
25.01.2001