RS Vwgh 1995/9/28 93/17/0317

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Veröffentlicht am 28.09.1995
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Index

L34009 Abgabenordnung Wien
L37019 Getränkeabgabe Speiseeissteuer Wien
23/01 Konkursordnung
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §80 Abs1;
BAO §9 Abs1;
GetränkesteuerG Wr 1971 §7 Abs1;
KO §46 Abs1 Z2;
KO §50;
KO §81;
KO §83;
LAO Wr 1962 §54 Abs1;
LAO Wr 1962 §7 Abs1;

Rechtssatz

Die Verpflichtung des Masseverwalters, als gesetzlicher Vertreter des Gemeinschuldners die Steuern, die aus dessen verwalteten Vermögen zu entrichten sind, nach Maßgabe der KO aus den Mitteln der Masse zu bezahlen, ist - ebenso wie die Verpflichtung zur Erfüllung anderer steuerlicher Obliegenheiten des Gemeinschuldners (zB Abgabe von Getränkesteuererklärungen) - eine persönliche Verpflichtung des Masseverwalters hinsichtlich des gemeinschuldnerischen Betriebes, die er bei Nichterfüllung strafrechtlich zu verantworten hat (Hinweis E 15.5.1987, 85/17/0104, 0152).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1993170317.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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