RS Vwgh 1995/10/3 92/12/0176

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Veröffentlicht am 03.10.1995
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Index

L22004 Landesbedienstete Oberösterreich
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
63/08 Sonstiges allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht

Norm

BDG 1979 §40 Abs2 Z2 impl;
DP §67 Abs4 lita idF OÖ 1973/070;
DP/OÖ 1954 §67 Abs4 lita;
LBG OÖ 1954 §2;
LBGErg OÖ 18te Art1 Abs1 litc;

Rechtssatz

Eine durch eine Verwendungsänderung erfolgte Laufbahnverschlechterung (die die Verwendungsänderung iSd § 67 Abs 4 lit a der als landesgesetzliche Vorschrift für OÖ Landesbeamte anzuwendenden Dienstpragmatik zu einer qualifizierten machen würde) ist nur dann gegeben, wenn dadurch eine Verschlechterung der Vorrückung eintritt oder wenn durch eine solche Maßnahme eine Laufbahnerwartung, die bereits in den Bereich der konkreten Möglichkeiten gerückt ist, genommen wird (Hinweis E 25.1.1995, 94/12/0281).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1992120176.X02

Im RIS seit

30.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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