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41/04 Sprengmittel Waffen MunitionNorm
WaffG 1986 §20 Abs1;Rechtssatz
Ein Waffenbenützer verwendet die Waffe leichtfertig, wenn er von vornherein nicht ausschließen kann, daß sich Personen durch die Abgabe von - wenn auch nicht scharfen - Schüssen im Wohngebiet bedroht fühlen (Hinweis E 23.11.1976, 1342/76, E 11.10.1977, 781/76, ua).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994200848.X02Im RIS seit
25.04.2001Zuletzt aktualisiert am
27.04.2018