RS Vwgh 1995/10/10 94/20/0848

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Veröffentlicht am 10.10.1995
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Index

41/04 Sprengmittel Waffen Munition

Norm

WaffG 1986 §20 Abs1;
WaffG 1986 §6 Abs1 Z1;

Rechtssatz

Ein Waffenbenützer verwendet die Waffe leichtfertig, wenn er von vornherein nicht ausschließen kann, daß sich Personen durch die Abgabe von - wenn auch nicht scharfen - Schüssen im Wohngebiet bedroht fühlen (Hinweis E 23.11.1976, 1342/76, E 11.10.1977, 781/76, ua).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994200848.X02

Im RIS seit

25.04.2001

Zuletzt aktualisiert am

27.04.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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