RS Vwgh 1995/10/18 95/13/0062

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Veröffentlicht am 18.10.1995
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §3 Z20;
EStG 1988 §3 Abs1 Z15;

Rechtssatz

Die Steuerfreiheit der durch Maßnahmen der Zukunftssicherung von Arbeitnehmern durch den Arbeitgeber gewährten Begünstigung einer Gruppe seiner Arbeitnehmer setzt voraus, daß die unterschiedliche Vorgangsweise sachlich begründbar und nicht willkürlich ist; die Gruppenmerkmale müssen betriebsbezogen sein, um die unterschiedliche Behandlung zu rechtfertigen (Hinweis E 28.4.1982, 13/3583/80; E 5.5.1982, 13/3003/80; E 8.9.1992, 88/14/0076, VwSlg 6708 F/1992).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995130062.X01

Im RIS seit

07.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

28.10.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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