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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §66 Abs4;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/01/25 89/16/0195 3 (Hier: Der Wiederaufnahmeantrag wurde nicht innerhalb der Frist des § 303 Abs 2 BAO gestellt).Stammrechtssatz
Dadurch, daß ein rechtens zurückzuweisendes Rechtsmittel in meritorische Behandlung gezogen wird, wird der AbgPfl in keinem subjektiv-materiellen Recht verletzt.
Schlagworte
Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1992130265.X02Im RIS seit
11.07.2001