RS Vwgh 1995/10/18 92/13/0265

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Veröffentlicht am 18.10.1995
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §66 Abs4;
BAO §273 Abs1;
BAO §303 Abs2;
VwGG §34 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/01/25 89/16/0195 3 (Hier: Der Wiederaufnahmeantrag wurde nicht innerhalb der Frist des § 303 Abs 2 BAO gestellt).

Stammrechtssatz

Dadurch, daß ein rechtens zurückzuweisendes Rechtsmittel in meritorische Behandlung gezogen wird, wird der AbgPfl in keinem subjektiv-materiellen Recht verletzt.

Schlagworte

Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1992130265.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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