RS Vwgh 1995/10/18 91/13/0037

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Veröffentlicht am 18.10.1995
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Index

21/03 GesmbH-Recht
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §80 Abs1;
BAO §9 Abs1;
GmbHG §15 Abs1;
GmbHG §18 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/13/0038

Rechtssatz

Hat ein Geschäftsführer einer GmbH ungeachtet der internen Agendenverteilung offenbar infolge Abwesenheit des intern Zuständigen die Abgabenerklärungen unterfertigt und ist er dadurch intern als Stellvertreter aufgetreten, so kann er sich damit auf eine interne Unzuständigkeit nicht berufen, weil ihn insoweit auch intern die Verantwortung für die entsprechenden Abgabenangelegenheiten trifft.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1991130037.X06

Im RIS seit

01.03.2002

Zuletzt aktualisiert am

08.07.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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