RS Vwgh 1995/10/19 94/16/0123

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Veröffentlicht am 19.10.1995
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

FinStrG §35 Abs1;

Rechtssatz

Ebenso wie etwa die (heimliche) Durchfuhr von eingangsabgabepflichtigen Waren als Schmuggel anzusehen ist (Hinweis OGH 19.1.1988, 10 Os 39/87, JBl 1988, 800), erfüllt auch die bloß vorübergehende Verbringung einer Ware zu einem bestimmten Zweck ohne Durchführung eines entsprechenden Zollverfahrens den Tatbestand des Schmuggels.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994160123.X03

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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