RS Vwgh 1995/10/23 93/04/0251

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Veröffentlicht am 23.10.1995
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §2 Abs1 Z2;
GewO 1973 §2 Abs4 Z1;
VwRallg;

Rechtssatz

Voraussetzung des Vorliegens eines landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Nebenbetriebes iSd § 2 Abs 4 Z 1 GewO 1973 ist auch, daß das Anbieten (hier:) von kohlensäurehältigen Fruchtsäften einer eingelebten Übung innerhalb eines örtlichen Bereiches, in dem marktmäßige Vorgänge erfaßbar sind (".. wie es von Landwirten und Forstwirten in der Regel auf den Markt gebracht wird, ...") entsprechen muß (Hinweis E 19.4.1978, 2515/77, VwSlg 9530 A/1978).

Schlagworte

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1993040251.X04

Im RIS seit

15.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

12.07.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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