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10/10 AuskunftspflichtNorm
AuskunftspflichtG 1987 §1 Abs1;Rechtssatz
Die Bekanntgabe der Gründe der Nichtuntersagung einer als Verzehrprodukt gem § 18 LMG 1975 angemeldeten Ware kann nicht Gegenstand eines zulässigen Auskunftsersuchens sein, weil kein Recht auf Auskunft im Hinblick auf eine Begründung des behördlichen Handelns oder Unterlassens besteht (Hinweis E 30.6.1994, 94/06/0094).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1993100009.X09Im RIS seit
25.01.2001Zuletzt aktualisiert am
07.10.2016