RS Vwgh 1995/10/23 93/10/0009

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Veröffentlicht am 23.10.1995
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Index

10/10 Auskunftspflicht
82/05 Lebensmittelrecht

Norm

AuskunftspflichtG 1987 §1 Abs1;
LMG 1975 §18 Abs2;

Rechtssatz

Die Bekanntgabe der Gründe der Nichtuntersagung einer als Verzehrprodukt gem § 18 LMG 1975 angemeldeten Ware kann nicht Gegenstand eines zulässigen Auskunftsersuchens sein, weil kein Recht auf Auskunft im Hinblick auf eine Begründung des behördlichen Handelns oder Unterlassens besteht (Hinweis E 30.6.1994, 94/06/0094).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1993100009.X09

Im RIS seit

25.01.2001

Zuletzt aktualisiert am

07.10.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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