RS Vwgh 1995/10/23 93/10/0235

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Veröffentlicht am 23.10.1995
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Index

82/04 Apotheken Arzneimittel

Norm

AMG 1983 §1 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 86/10/0006 E 10. Februar 1986 VwSlg 12013 A/1986 RS 2

Stammrechtssatz

Das Vorliegen des subjektiven Kriteriums ("nach Art und Form des Inverkehrbringens dazu bestimmt") bedingt unabhängig davon, ob auch die objektive Zweckbestimmung ("nach der allgemeinen Verkehrsauffassung dazu dienen") bejaht werden kann, schon für sich allein die Einstufung eines Produktes als Arzneimittel.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1993100235.X03

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

26.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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