RS VwGH Erkenntnis 1995/10/24 94/07/0153

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Veröffentlicht am 24.10.1995
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Rechtssatz

Ist aus dem Beschwerdevorbringen in seinem Zusammenhalt zu entnehmen, in welchem Recht der Bf verletzt zu sein behauptet, dann ist eine Beschwerde nicht deswegen zurückzuwiesen, weil der Bf statt der Aufhebung die Abänderung des angefochtenen Bescheides beantragt (Hinweis E VS 20.10.1971, 1781/70, VwSlg 4293 F/1971).

Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein
Im RIS seit
12.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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