RS Vwgh 1995/10/24 93/07/0088

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Veröffentlicht am 24.10.1995
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AgrVG §7 Abs2;
AVG §56;

Rechtssatz

Wie dem § 7 Abs 2 AgrVG unschwer zu entnehmen ist, kommt der "Kundmachung" bzw einer Verständigung der Parteien kein selbständiger Bescheidcharakter zu. Sie sind vielmehr Voraussetzung für die Erlassung von Bescheiden (zB Flurbereinigungsplan, Nachbewertungsplan) durch Auflage zur allgemeinen Einsicht.

Schlagworte

Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Belehrungen MitteilungenBescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Besondere Rechtsgebiete Diverses

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1993070088.X01

Im RIS seit

25.01.2001

Zuletzt aktualisiert am

31.03.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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