RS Vwgh 1995/10/24 95/14/0057

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Veröffentlicht am 24.10.1995
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §19 Abs3;
EStG 1988 §4 Abs6;

Rechtssatz

Die von einer Brauerei im Rahmen einer "Bierbezugsverpflichtung" an den Abgabepflichtigen geleistete Zahlung zählt nicht zu den in § 19 Abs 3 EStG 1988 genannten Kosten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995140057.X02

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

08.07.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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