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10 VerfassungsrechtNorm
VfGG §88Leitsatz
Abweisung eines Antrags der beteiligten Partei auf Ergänzung der KostenentscheidungRechtssatz
Im Verfahren hat die Beschwerdeführerin obsiegt (vgl. B754/91, E v 26.06.92), die beteiligte Partei ist unterlegen. Daran ändert auch nichts, daß der Verfassungsgerichtshof der beteiligten Partei in einem bestimmten Verfahrensschritt (Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung) gefolgt ist.Im Verfahren hat die Beschwerdeführerin obsiegt vergleiche B754/91, E v 26.06.92), die beteiligte Partei ist unterlegen. Daran ändert auch nichts, daß der Verfassungsgerichtshof der beteiligten Partei in einem bestimmten Verfahrensschritt (Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung) gefolgt ist.
Schlagworte
VfGH / KostenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1992:B754.1991Dokumentnummer
JFR_10079071_91B00754_3_01