RS Vwgh 1995/10/24 94/07/0154

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Veröffentlicht am 24.10.1995
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §28 Abs1 Z4;
VwGG §28 Abs1 Z6;
VwGG §34 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1995/10/24 94/07/0153 2

Stammrechtssatz

Ist aus dem Beschwerdevorbringen in seinem Zusammenhalt zu entnehmen, in welchem Recht der Bf verletzt zu sein behauptet, dann ist eine Beschwerde nicht deswegen zurückzuwiesen, weil der Bf statt der Aufhebung die Abänderung des angefochtenen Bescheides beantragt (Hinweis E VS 20.10.1971, 1781/70, VwSlg 4293 F/1971).

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994070154.X02

Im RIS seit

12.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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