RS Vwgh 1995/10/25 95/15/0083

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Veröffentlicht am 25.10.1995
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §115 Abs1;
BAO §245 Abs1;

Rechtssatz

Ausführungen zur Rechtzeitigkeit der Postaufgabe einer Berufung; der Abgabepflichtige behauptet, der Poststempel auf dem Kuvert trage das Datum vom Tag nach der Postaufgabe.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995150083.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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