RS Vwgh 1995/11/6 95/04/0096

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Veröffentlicht am 06.11.1995
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §28 Abs1 Z4;
VwGG §42 Abs2 Z3;

Rechtssatz

Für alle Verfahrensrügen gilt der Grundsatz, daß vor dem VwGH die behauptete Verletzung eines prozessualen Rechtes nur insoweit zum Erfolg führen kann, als dadurch die Wahrung der aus materiell-rechtlichen Vorschriften erfließenden subjektiven Rechte des Bf beeinträchtigt wurde (Hinweis E 28.10.1971, 1791/71).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995040096.X01

Im RIS seit

29.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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