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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §28 Abs1 Z4;Rechtssatz
Für alle Verfahrensrügen gilt der Grundsatz, daß vor dem VwGH die behauptete Verletzung eines prozessualen Rechtes nur insoweit zum Erfolg führen kann, als dadurch die Wahrung der aus materiell-rechtlichen Vorschriften erfließenden subjektiven Rechte des Bf beeinträchtigt wurde (Hinweis E 28.10.1971, 1791/71).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995040096.X01Im RIS seit
29.05.2001