RS Vwgh 1995/11/6 94/04/0103

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 06.11.1995
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Norm

AVG §56;
AVG §66 Abs4;
GewO 1994 §340 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1995/05/23 94/04/0161 2

Stammrechtssatz

Bei der in § 340 Abs 1 GewO 1994 der Behörde aufgetragenen Prüfung der Anmeldungsvoraussetzungen ist bei Änderungen VERFAHRENSRECHTLICHER Vorschriften vom Grundsatz auszugehen, daß neues Recht ab dem Zeitpunkt seines Inkrafttretens anzuwenden ist, und zwar auch auf frühere Rechtsvorgänge, also auf solche Vorgänge, die sich vor Inkrafttreten des neuen Verfahrensrechtes ereignet haben.

Schlagworte

Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994040103.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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