RS Vwgh 1995/11/7 94/20/0889

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.11.1995
beobachten
merken

Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1991 §1 Z1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/10/29 93/01/0545 3 (hier betreffend allgemeine Schwierigkeiten von Angehörigen der kurdischen Minderheit in der Türkei bei der Arbeitsplatzsuche)

Stammrechtssatz

Der Entzug des Arbeitsplatzes bzw Arbeitslosigkeit für sich allein stellen Unbilden dar, denen vor allem in den Ländern Osteuropas weite Bevölkerungsteile ausgesetzt sind, ohne daß aber daraus der Schluß gezogen werden könnte, derartige Unbilden - soweit damit nicht die Lebensgrundlage entzogen wird - für sich allein müßten als unerträgliche Beeinträchtigung des Einzelnen angesehen werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994200889.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten