RS Vwgh 1995/11/7 94/20/0326

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Veröffentlicht am 07.11.1995
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41/04 Sprengmittel Waffen Munition

Norm

WaffG 1986 §12 Abs1;

Rechtssatz

Ein Waffenverbot ist jedenfalls bei siebenmaliger strafgerichtlicher Verurteilung wegen Delikten gegen die Rechtsgüter des Eigentums und der körperlichen Unversehrtheit (Hinweis E 22.1.1992, 91/01/0175) oder bei widerrechtlichem Waffenbesitz und fünfmaliger Verurteilung wegen Körperverletzung (Hinweis E 20.2.1990, 89/01/0380) gerechtfertigt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994200326.X01

Im RIS seit

25.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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