RS Vwgh 1995/11/7 95/20/0093

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Veröffentlicht am 07.11.1995
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1991 §1 Z1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Staatlichen Verhören und Ladungen zur Einvernahme kommt im allgemeinen nicht der Charakter einer staatlichen Verfolgungsmaßnahme zu (im Beschwerdefall bleibt überhaupt offen, ob der Asylwerber als Besch oder Zeuge geladen worden ist).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995200093.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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