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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1991 §1 Z1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1993/10/29 92/01/1105 3 (hier: aus der Verfolgung von Familienangehörigen allein kann begründete Furcht vor Verfolgung des davon nicht betroffenen Asylwerbers nicht abgeleitet werden)Stammrechtssatz
Für die Anerkennung als Flüchtling kommt es immer nur auf die konkrete Situation des jeweiligen Asylwerbers an, nicht aber bloß auf die politischen Verhältnisse in seinem Heimatland (Hinweis E 16.12.1992, 92/01/0734).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994200889.X01Im RIS seit
20.11.2000