RS Vwgh 1995/11/7 94/20/0889

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.11.1995
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1991 §1 Z1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/10/29 92/01/1105 3 (hier: aus der Verfolgung von Familienangehörigen allein kann begründete Furcht vor Verfolgung des davon nicht betroffenen Asylwerbers nicht abgeleitet werden)

Stammrechtssatz

Für die Anerkennung als Flüchtling kommt es immer nur auf die konkrete Situation des jeweiligen Asylwerbers an, nicht aber bloß auf die politischen Verhältnisse in seinem Heimatland (Hinweis E 16.12.1992, 92/01/0734).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994200889.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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