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L24009 Gemeindebedienstete WienNorm
BDG 1979 §1 Abs1 impl;Rechtssatz
Das als geschlossenes System zu sehende Dienstrecht und Besoldungsrecht bietet - abgesehen von der Entschädigungsregelung nach § 37a Wr DO - keinen rechtlichen Ansatz für einen Schadenersatz aus Anlaß der Räumung einer Werkswohnung wegen Versetzung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1993120328.X03Im RIS seit
29.03.2001