RS Vwgh 1995/11/8 93/12/0328

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Veröffentlicht am 08.11.1995
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L24009 Gemeindebedienstete Wien
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §1 Abs1 impl;
BO Wr 1967 §11;
DO Wr 1966 §37;
DO Wr 1966 §37a;

Rechtssatz

Das als geschlossenes System zu sehende Dienstrecht und Besoldungsrecht bietet - abgesehen von der Entschädigungsregelung nach § 37a Wr DO - keinen rechtlichen Ansatz für einen Schadenersatz aus Anlaß der Räumung einer Werkswohnung wegen Versetzung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1993120328.X03

Im RIS seit

29.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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