RS Vwgh 1995/11/9 95/19/0087

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Veröffentlicht am 09.11.1995
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Index

24/01 Strafgesetzbuch
41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1991 §5 Abs1 Z3;
FlKonv Art33 Abs2;
FrG 1993 §37 Abs4;
StGB §46 Abs1;

Rechtssatz

Die Beurteilung der Gefährlichkeit eines wegen eines besonders schweren Verbrechens verurteilten Flüchtlings ist auf dessen Gesamtverhalten zu stützen. Dabei können Ereignisse einbezogen werden, die vor Verhängung der gerichtlichen Haft liegen (hier: frühere gerichtliche Verurteilung).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995190087.X04

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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