RS Vwgh 1995/11/14 95/11/0215

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Veröffentlicht am 14.11.1995
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Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §66 Abs2 litc;
KFG 1967 §66 Abs2 lite;
KFG 1967 §66 Abs3;

Rechtssatz

Daß das Alkoholdelikt am selben Tag wie die gerichtlich strafbare Handlung begangen wurde, ist nicht geeignet, eine günstigere Beurteilung des Verhaltens des Lenkerberechtigten herbeizuführen. Diese strafbaren Handlungen wurden nämlich jeweils unabhängig voneinander begangen und beruhen auf unterschiedlichen Willensentschlüssen des Lenkerberechtigten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995110215.X04

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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