RS Vwgh 1995/11/15 95/13/0101

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.11.1995
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Index

E1E
E1N
E3L E09303000
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof
32 Steuerrecht
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
33 Bewertungsrecht
59/04 EU - EWR

Norm

11992E005 EGV Art5;
11992E177 EGV Art177;
11994N/TTE/02 EU-Beitrittsvertrag Vertrag Art2 Abs2;
31969L0335 Kapital Ansammlungs-RL indirekte Steuern;
AbgÄG 1994 Art4 Z4;
BAO §289 Abs2;
B-VG Art131 Abs1 Z1;
EStG 1988 §45;
KStG 1988 §24 idF 1994/680;
VwGG §38a;
VwGG §41 Abs1;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn): 95/13/0102 E 15. November 1995 95/13/0103 E 15. November 1995

Rechtssatz

Der EU-Beitrittsvertrag, BGBl 1995/45, ist mit 1.1.1995 in Kraft getreten. Damit konnte aber der im Jahre 1994 erlassene angefochtene Bescheid über Körperschaftssteuer aus dem Grunde eines Verstoßes gegen Gemeinschaftsrecht nicht rechtswidrig sein. Prüfungsmaßstab eines vor dem VwGH angefochtenen Bescheides ist seine Übereinstimmung mit der zur Zeit der Bescheiderlassung in Geltung gestandenen Rechtslage. Daß der angefochtene Bescheid durch die Festsetzung der Mindeststeuer nicht nur für das Jahr 1994, sondern auch für die Folgejahre Rechtswirkungen hinsichtlich der Vorauszahlungen auch für Zeiträume entfaltet, für die vom Vorrang des Gemeinschaftsrechtes vor dem nationalen Recht auszugehen ist, trifft zu und ist die Folge der auf die Bestimmung des § 45 EStG 1988 verweisenden Regelung des § 24 Abs 4 KStG 1988 im Umfang seines Regelungsinhaltes als Vorschrift über die Erhebung der Steuer. Dieser Umstand ändert aber nichts daran, daß es dem VwGH verwehrt ist, aus dem Grunde eines Verstoßes gegen Gemeinschaftsrecht einen Bescheid als rechtswidrig aufzuheben, der zu einem Zeitpunkt erlassen worden ist, zu welchem dieses Gemeinschaftsrecht noch nicht anzuwenden war. Es erübrigt sich daher, in eine Untersuchung der Frage einzutreten, ob der angefochtene Bescheid der RL des Rates der EG vom 17.7.1969, 69/335/EWG, tatsächlich widerspricht (keine Vorlage iSd Art 177 EWGV).

Schlagworte

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Rechtslage Rechtsgrundlage Rechtsquellen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995130101.X02

Im RIS seit

07.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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