RS Vwgh 1995/11/15 94/13/0146

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Veröffentlicht am 15.11.1995
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §10 Abs2 Z6;

Rechtssatz

Die Bestimmung des § 10 Abs 2 Z 6 UStG 1972 hat zur Voraussetzung, daß die Wohnungseigentümergemeinschaft im eigenen Namen nach außen hin auftritt (Hinweis Kolacny/Scheiner, Aktueller Umsatzsteuerfall, zu § 10 Abs 2 Z 6 - Leistungen von Wohnungseigentümergemeinschaften, in: ÖStZ 1990, 91).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994130146.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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