RS Vwgh 1995/11/16 93/09/0347

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Veröffentlicht am 16.11.1995
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63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §85 Abs2;

Rechtssatz

Die Abgabe keiner Äußerung durch die im Dienstweg befaßten Vorgesetzten ist iSd § 85 Abs 2 zweiter Satz BDG 1979 gleichbedeutend mit dem erklärten Einverständnis zum Bericht des Vorgesetzten und stellt damit eine (positive) Mitwirkung bei der Berichterstattung über die Leistung des Beamten dar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1993090347.X06

Im RIS seit

24.01.2001

Zuletzt aktualisiert am

29.06.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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