RS Vwgh 1995/11/16 93/09/0347

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Veröffentlicht am 16.11.1995
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §81 Abs1;
BDG 1979 §87 Abs1;

Rechtssatz

Mag es auch grundsätzlich nicht auf Einzelleistungen, sondern auf die Gesamtbeurteilung sämtlicher Tätigkeiten bei der Leistungsfeststellung ankommen, so sind doch bei dieser Gesamtbeurteilung gerade jene Einzelleistungen einer besonderen Würdigung zu unterziehen, denen im Hinblick auf das Gesamtbild - innerhalb der maßgebenden Beurteilungsperiode - ein besonderes Gewicht zukommen könnte (Hinweis E 8.9.1993, 92/09/0399).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1993090347.X04

Im RIS seit

24.01.2001

Zuletzt aktualisiert am

29.06.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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