RS Vwgh 1995/11/16 95/09/0108

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.11.1995
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §51e Abs2;

Rechtssatz

Wird in der Berufung zugestanden, daß die Behörde erster Instanz von dem vom Berufungswerber behaupteten Sachverhalt ausgegangen ist, so sind keine Tatfragen zu klären.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995090108.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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