RS Vwgh 1995/11/22 95/21/0029

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.11.1995
beobachten
merken

Index

24/01 Strafgesetzbuch
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

FrG 1993 §18 Abs1;
StGB §127;
StGB §15;

Rechtssatz

Das der rechtskräftigen Verurteilung des Fremden wegen versuchten Ladendiebstahls zu einer Geldstrafe zugrundeliegende verpönte Verhalten reicht nicht zur Rechtfertigung der im § 18 Abs 1 FrG 1993 umschriebenen Annahme aus.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995210029.X04

Im RIS seit

02.05.2001

Zuletzt aktualisiert am

21.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten