RS Vwgh 1995/11/23 94/18/1020

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Veröffentlicht am 23.11.1995
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
19/05 Menschenrechte
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

B-VG Art50 Abs2;
FrG 1993 §20 Abs1;
IntPakt über bürgerliche politische Rechte 1978;
IntPakt über wirtschaftliche soziale kulturelle Rechte 1978;
VwRallg;

Rechtssatz

Bezüglich der Staatsverträge Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (BGBl 1978/590) und Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte (BGBl 1978/591) hat der Nationalrat gem Art 50 Abs 2 B-VG beschlossen, daß sie durch die Erlassung von Gesetzen zu erfüllen sind. Diese Staatsverträge sind somit nicht unmittelbar anwendbar. Schon deshalb ist der Beschwerdehinweis auf diese Verträge iZm der Interessenabwägung gem § 20 Abs 1 FrG 1993 nicht zielführend.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994181020.X03

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

12.07.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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