RS Vwgh 1995/11/27 95/10/0048

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Veröffentlicht am 27.11.1995
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §36 Abs1;
VwGG §38 Abs2;

Rechtssatz

Im Hinblick auf § 38 Abs 2 VwGG ist der verwaltungsgerichtlichen Prüfung der angefochtene Bescheid in der Fassung jener Ausfertigung, die vom Bf vorgelegt wurde, zu unterziehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995100048.X04

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

19.11.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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