RS Vwgh 1995/11/27 95/10/0139

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Veröffentlicht am 27.11.1995
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82/05 Lebensmittelrecht

Norm

LMG 1975 §1 Abs2;
LMG 1975 §7 Abs1 litc;
LMG 1975 §74 Abs1;
LMG 1975 §8 litf;

Rechtssatz

Erblickt die Behörde die zur Irreführung geeigneten Angaben in einer vom Beschuldigten gegenüber dem Lebensmittelaufsichtsorgan gemachten Äußerung, so waren diese Angaben nicht für den Konsumenten gedacht, und es kann auch nicht ohne weiteres davon ausgegangen werden, daß die Lebensmittel mit solchen Angaben an den Konsumenten gelangen werden. Es liegt daher nicht der Tatbestand des Inverkehrbringens (in Form des Lagerns) von falsch bezeichneten Lebensmitteln nach § 74 Abs 1 LMG 1975 iVm § 7 Abs 1 lit c LMG 1975 und § 8 lit f LMG 1975 vor.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995100139.X02

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

23.12.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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