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82/05 LebensmittelrechtNorm
LMG 1975 §1 Abs2;Rechtssatz
Erblickt die Behörde die zur Irreführung geeigneten Angaben in einer vom Beschuldigten gegenüber dem Lebensmittelaufsichtsorgan gemachten Äußerung, so waren diese Angaben nicht für den Konsumenten gedacht, und es kann auch nicht ohne weiteres davon ausgegangen werden, daß die Lebensmittel mit solchen Angaben an den Konsumenten gelangen werden. Es liegt daher nicht der Tatbestand des Inverkehrbringens (in Form des Lagerns) von falsch bezeichneten Lebensmitteln nach § 74 Abs 1 LMG 1975 iVm § 7 Abs 1 lit c LMG 1975 und § 8 lit f LMG 1975 vor.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995100139.X02Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
23.12.2011