RS Vwgh 1995/11/28 93/05/0141

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.11.1995
beobachten
merken

Index

24/01 Strafgesetzbuch
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

StGB §32;
StGB §33;
StGB §34;
StGB §35;
VStG §19 Abs2;
VStG §19;

Rechtssatz

Ein besonderer Milderungsgrund des Nichtbeharrens im strafbaren Verhalten ist weder dem § 19 VStG noch den dort angeführten Bestimmungen des StGB zu entnehmen.

Schlagworte

Erschwerende und mildernde Umstände Schuldform

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1993050141.X03

Im RIS seit

03.05.2001

Zuletzt aktualisiert am

27.11.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten