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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AsylG 1991 §1 Z1;Rechtssatz
Behauptete Mißhandlungen und Folterungen können auch dann konkrete Verfolgungshandlungen darstellen, wenn der Asylwerber keinerlei sichtbare Verletzungsfolgen davongetragen hat. Eine gegenteilige Lebenserfahrung gibt es nicht.
Schlagworte
freie BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995200094.X02Im RIS seit
20.11.2000