RS Vwgh 1995/11/28 94/05/0220

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Veröffentlicht am 28.11.1995
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Index

L37136 Abfallabgabe Müllabgabe Sonderabfallabgabe Sondermüllabgabe
Müllabfuhrabgabe Steiermark
L80006 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan
Steiermark
L82406 Abfall Müll Sonderabfall Sondermüll Steiermark
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
AVG §45 Abs3;
AWG Stmk 1990 §19 Abs1;
ROG Stmk 1974 §13 Abs1;
VwGG §42 Abs2 Z3 litc;

Rechtssatz

Im Beschwerdefall erfolgte die Versagung der Genehmigung der Änderung eines Abfallwirtschaftsplanes eines Abfallwirtschaftsverbandes des auf Grund des dem Abfallwirtschaftsverband bekannten Sachverhaltes, gestützt auf die bestehende Rechtslage. In der Anwendung des Gesetzes kann jedoch der Behörde kein "Überraschungssverbot" angelastet werden. Das E des VwGH vom 22.6.1993, 93/07/0004, bezieht sich auf einen anderen Sachverhalt.

Schlagworte

Parteiengehör Rechtliche Beurteilung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994050220.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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